Verleihnehmer verpflichtet sich und bestätigt mit seiner Unterzeichnung auf dem Vertrag:
Wenn der Verleihnehmer eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen nicht beachtet, verpflichtet er sich dem Verleihgeber gegenüber den vollen und jeden für den Verleihgeber daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, dessen Umfang vom Verleihgeber festgelegt werden wird.
Verleihnehmer darf keinen Umtausch von Teilen, Schaltungen oder Anlagen im Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Verleihgebers durchführen bzw. durchführen lassen.
Die während der Verleihdauer gemachten Brennstoffkosten sind vom Verleihnehmer zu tragen, bzw. die Brennstoffmenge bei Fahrzeugrückgabe muss der Brennstoffmenge bei Fahrzeugverleih gleich sein.
Der Verleihnehmer trägt auch nach Beendung des Verleihs die Verantwortung für begangene Verkehrs- und Parkverstoße.
Im Fahrzeug gilt strengster Rauchverbot, und soweit festgestellt wird, dass der Verleihnehmer im Fahrzeug geraucht hat, wird ihm bei Fahrzeugrückgabe chemische Reinigung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden.
Eintrag und Übertragung von persönlichen Angaben und Angaben über Kreditkartennummer ist durch SSL-Protokoll mit 256-Bit Enkription geschützt, die durch WSpay™-System für online Autorisierung von Kreditkarten gesichert ist. Autorisierung und Inzahlungnahme von Kreditkarte erfolgt durch Nutzung von WSpay™-System für Autorisierung und Inzahlungnahme von Karten in der realen Zeit.
Als Zahlungsgarantie ist eine gültige Kreditkarte notwendig (VISA, MASTERCARD, AMEX oder DINERS).
Bei Übernahme von Fahrzeug wird Autorisierung der Geldmittel je nach der Kategorie des Verleihfahrzeugs durchgeführt.
Bei Fahrzeugrückgabe kann als Zahlungsmittel Kreditkarte, Elektronkarte (MAESTRO oder VISA Electron), Bargeld oder Virementszahlung (mit vorheriger Zustimmung des Verleihgebers) verwendet werden.
Alle Fahrzeuge sind gegen Haftung für den an dritten Personen verursachten Schaden versichert.
Bedingte Franchise ist von jeweiliger Fahrzeuggruppe bedingt, sie ist mit gültiger Tarife des Verleihgebers bestimmt und in dem Vertrag angegeben.
CDW – tagtägliche Kaskoversicherung – dadurch wird für den Verleihnehmer seine Haftung für Schadenfall für den Betrag der von der jeweiligen Fahrzeuggruppe bedingten Franchise gemindert, und soweit der Schadenbetrag niedriger ist als die Franchise beträgt, wird ihm der niedrigere Betrag in Rechnung gestellt.
TP – Diebstahlversicherung – für den Benutzer wird hiermit seine Haftung für diese Schadenart bis zu dem Betrag der Anteilnahme an Schadenfall begrenzt
(Franchisen)
Risiko und Höhe der Pflicht zum Schadenersatz kann durch Verleihnehmer durch Akzeptierung von nachfolgender Aufzahlung gemindert werden:
CDW+ – Loskauf des Franchisenbetrags – durch Zahlung von Tagesaufsatz kann der Verleihnehmer die Anteilnahme in Schadenfall abkaufen
CDW und TP sind Pflichtversicherungen und sind im Verleihpreis inbegriffen, und die CDW+ stellt eine Zusatzoption für den Kunden dar.
Von der Versicherung wird folgendes in keinem Fall abgedeckt:
Im Falle von einem oder mehreren Schadenfällen (Verhältnissen) haftet der Verleihnehmer für vollen Schadenersatz.
Für den Schaden oder Verlust vom Eigentum des Verleihgebers in oder auf dem verliehenen Fahrzeug trägt der Verleihgeber keine Verantwortung.
Der Verleihnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Unfalls die Interessen des Verleihgebers und dessen Versicherungsinstituts zu schützen, und zwar so:
Wenn der Verleihnehmer im Falle eines Unfalls versäumt, die vorgegebene Schritte zu unternehmen, ist er für alle Folgen und Schäden verantwortlich, die für Verleihgeber aufgrund der Versäumnis entstehen würden.
Falls der Verleihnehmer eine auf seine Forderung gemachte Buchung ändern oder absagen will, muss dies schriftlich (per E-Mail oder per Fax) erfolgen.
Unter Änderung ist eine Änderung des Namens vom Leistungsnutzer oder Änderung des Datums von Beginn- und/oder Beendigung der Leistungsnutzung gemeint.
Falls der Verleihnehmer die Buchung spätestens bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin für Fahrzeugübernahme absagt, wird der Betrag von 76,00 kn für Buchungsabsage in Zahlung genommen.
Falls der Verleihnehmer die Buchung spätestens innerhalb von 14 Tagen vom vereinbarten Termin für Fahrzeugübernahme absagt, das Fahrzeug nicht übernimmt oder die Absage nach dem vereinbarten Termin für Fahrzeugübernahme macht, wird 20% von Gesamtpreis der Buchung in Zahlung genommen.
Mit der Buchungsbestätigung und Einzahlung von einem Teil bzw. Gesamtbetrag bestätigt der Verleihnehmer seine Zustimmung mit oben angeführten Bedingungen.
Für Gerichtsbarkeit ist der Firmensitz des Verleihgebers entscheidend.