Travel and Enjoy

Opel PSC Dalmacija Citroen PSC Split

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

Verleihnehmer verpflichtet sich und bestätigt mit seiner Unterzeichnung auf dem Vertrag:

  • dass er 21 oder mehr Jahre alt ist und den Führerschein in der Dauer von mindestens 2 Jahre besitzt* (für höhere Fahrzeugkategorien ab der Klasse K gilt mindestens 25 Jahre Alter und 5 Jahre Fahrerfahrung)
  • dass er das übernommene Fahrzeug mit allem Zubehör und Ausrüstung in dem durch diesen Vertrag bestimmten Ort und Frist, bzw. auf Verlangen des Verleihgebers zurückgeben wird
  • dass er eine durch den Vertrag vorgesehene Verleihverlängerung von dem Verleihgeber mindestens 48 Stunden vor Gültigkeitsablauf der Verleihfrist beantragen wird
  • dass er um technische Ordentlichkeit und periodischen Pflichtservice des Fahrzeugs sorgen wird
  • dass er das Fahrzeug mit Achtung eines sorgsamen Hausherrn in Ordnung halten und bewahren wird
  • dass er das verliehene Fahrzeug zu gegengesetzlichen Zwecken (z.B. bezüglich Straftaten, Zoll- und Devisenverstoßen), zur Fahrschule, zum Transport und Schleppen von anderen Fahrzeugen, Anhängern, zur Teilnahme an Rennfahrt in sportlichen Veranstaltungen, nicht verwenden wird bzw. darf
  • dass er das Fahrzeug an dritte Personen nicht gegen oder ohne Gebühr verleihen wird, dass er das verliehene Fahrzeug selbst oder die von ihm befugte und im Vertrag als zweiter Fahrer angegebene Person fahren wird
  • dass er das verliehene Fahrzeug nicht mit unerlaubter Anzahl von Personen oder Gegenständen über zulässige Maximalgewicht belasten wird, und dass er nur die Straßen in der I. und II. Ordnungsklasse befahren wird
  • dass er mit dem Fahrzeug die Staatsgrenze des Republik Kroatiens ohne eine im Vertrag ausdrücklich erteilte Erlaubnis des Verleihgebers nicht betreten wird. Länder, für die ein Fahrverbot gilt: Kosovo, Albanien, Mazedonien, Rumänien, Bulgarien

Wenn der Verleihnehmer eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen nicht beachtet, verpflichtet er sich dem Verleihgeber gegenüber den vollen und jeden für den Verleihgeber daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, dessen Umfang vom Verleihgeber festgelegt werden wird.

Verleihnehmer darf keinen Umtausch von Teilen, Schaltungen oder Anlagen im Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Verleihgebers durchführen bzw. durchführen lassen.

Die während der Verleihdauer gemachten Brennstoffkosten sind vom Verleihnehmer zu tragen, bzw. die Brennstoffmenge bei Fahrzeugrückgabe muss der Brennstoffmenge bei Fahrzeugverleih gleich sein.
Der Verleihnehmer trägt auch nach Beendung des Verleihs die Verantwortung für begangene Verkehrs- und Parkverstoße.

Im Fahrzeug gilt strengster Rauchverbot, und soweit festgestellt wird, dass der Verleihnehmer im Fahrzeug geraucht hat, wird ihm bei Fahrzeugrückgabe chemische Reinigung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden.

Zahlung

Eintrag und Übertragung von persönlichen Angaben und Angaben über Kreditkartennummer ist durch SSL-Protokoll mit 256-Bit Enkription geschützt, die durch WSpay™-System für online Autorisierung von Kreditkarten gesichert ist. Autorisierung und Inzahlungnahme von Kreditkarte erfolgt durch Nutzung von WSpay™-System für Autorisierung und Inzahlungnahme von Karten in der realen Zeit.

Als Zahlungsgarantie ist eine gültige Kreditkarte notwendig (VISA, MASTERCARD, AMEX oder DINERS).

Bei Übernahme von Fahrzeug wird Autorisierung der Geldmittel je nach der Kategorie des Verleihfahrzeugs durchgeführt.

Bei Fahrzeugrückgabe kann als Zahlungsmittel Kreditkarte, Elektronkarte (MAESTRO oder VISA Electron), Bargeld oder Virementszahlung (mit vorheriger Zustimmung des Verleihgebers) verwendet werden.

Versicherung

Alle Fahrzeuge sind gegen Haftung für den an dritten Personen verursachten Schaden versichert.

Bedingte Franchise ist von jeweiliger Fahrzeuggruppe bedingt, sie ist mit gültiger Tarife des Verleihgebers bestimmt und in dem Vertrag angegeben.

CDW – tagtägliche Kaskoversicherung – dadurch wird für den Verleihnehmer seine Haftung für Schadenfall für den Betrag der von der jeweiligen Fahrzeuggruppe bedingten Franchise gemindert, und soweit der Schadenbetrag niedriger ist als die Franchise beträgt, wird ihm der niedrigere Betrag in Rechnung gestellt.

TP – Diebstahlversicherung – für den Benutzer wird hiermit seine Haftung für diese Schadenart bis zu dem Betrag der Anteilnahme an Schadenfall begrenzt

(Franchisen)

Risiko und Höhe der Pflicht zum Schadenersatz kann durch Verleihnehmer durch Akzeptierung von nachfolgender Aufzahlung gemindert werden:

CDW+ – Loskauf des Franchisenbetrags – durch Zahlung von Tagesaufsatz kann der Verleihnehmer die Anteilnahme in Schadenfall abkaufen

CDW und TP sind Pflichtversicherungen und sind im Verleihpreis inbegriffen, und die CDW+ stellt eine Zusatzoption für den Kunden dar.

Von der Versicherung wird folgendes in keinem Fall abgedeckt:

  • Schaden an Reifen, Felgen und Radkappen
  • Schaden am Fahrzeuguntergestell, im Innenraum des Fahrzeugs, an der Windschutzscheibe und anderen Fahrzeugscheiben
  • Schaden – verbrannte Fahrzeugkupplung
  • ein am Motor gemachter Schaden, der aufgrund von Ölmangel, Einfließen von falschem Brennstoff oder fahrlässiger Nutzung entstanden ist
  • ein durch Verlust von Dokumenten oder Fahrzeugschlüsseln oder Kennzeichen entstandener Schaden
  • ein vom Fahrer verschuldeter Schaden, der unter Missbrauch von Alkohol, Rauschgift oder ähnlichen Rauschmitteln entstanden ist
  • ein von unbefugtem Fahrer gemachter Schaden
  • ein im Ausland gemachter Schaden, wobei der Grenzübertritt von dem Verleihgeber nicht erlaubt war
  • jegliche Fahrzeugbeschädigung, die der zuständigen Polizeistation / dem Agenten des Verleihgebers nicht angemeldet war

Im Falle von einem oder mehreren Schadenfällen (Verhältnissen) haftet der Verleihnehmer für vollen Schadenersatz.

Für den Schaden oder Verlust vom Eigentum des Verleihgebers in oder auf dem verliehenen Fahrzeug trägt der Verleihgeber keine Verantwortung.

Vorgehensweise bei Unfall

Der Verleihnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Unfalls die Interessen des Verleihgebers und dessen Versicherungsinstituts zu schützen, und zwar so:

  • dass er die Namen und Adressen der Unfallsteilnehmer aufzeichnen wird
  • dass er, bevor er das Fahrzeug verlässt, dieses sicherstellen oder abstellen wird
  • dass er über einen entstandenen Schaden, wäre dieser auch nur geringfügig, auf kürzestem Weg die nächste Polizeistation benachrichtigen und das Unfallbericht aufzeichnen wird
  • dass er im Falle einer großfügigeren Beschädigung oder wenn im Unfall Personen verletzt werden sowie in allen Fällen offensichtlicher Schuld von anderen Personen, die Verkehrspolizei unverzüglich anrufen und abwarten wird, bis diese eine offizielle Tatbestandaufnahme durchführt, und darüber unerlässlich die nächste Geschäftsstelle des Verleihgebers benachrichtigen wird
  • dass er bei Fahrzeugrückgabe alle polizeiliche Unfallberichte sowie Alkoholtest-Ergebnisse vorlegen wird

Wenn der Verleihnehmer im Falle eines Unfalls versäumt, die vorgegebene Schritte zu unternehmen, ist er für alle Folgen und Schäden verantwortlich, die für Verleihgeber aufgrund der Versäumnis entstehen würden.

Änderungen und Absage der Buchung

Falls der Verleihnehmer eine auf seine Forderung gemachte Buchung ändern oder absagen will, muss dies schriftlich (per E-Mail oder per Fax) erfolgen.

Unter Änderung ist eine Änderung des Namens vom Leistungsnutzer oder Änderung des Datums von Beginn- und/oder Beendigung der Leistungsnutzung gemeint.

Falls der Verleihnehmer die Buchung spätestens bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin für Fahrzeugübernahme absagt, wird der Betrag von 76,00 kn für Buchungsabsage in Zahlung genommen.

Falls der Verleihnehmer die Buchung spätestens innerhalb von 14 Tagen vom vereinbarten Termin für Fahrzeugübernahme absagt, das Fahrzeug nicht übernimmt oder die Absage nach dem vereinbarten Termin für Fahrzeugübernahme macht, wird 20% von Gesamtpreis der Buchung in Zahlung genommen.

Anmerkung

Mit der Buchungsbestätigung und Einzahlung von einem Teil bzw. Gesamtbetrag bestätigt der Verleihnehmer seine Zustimmung mit oben angeführten Bedingungen.

Gerichtsbarkeit

Für Gerichtsbarkeit ist der Firmensitz des Verleihgebers entscheidend.